An Boulderwänden macht das Klettern Spaß. Kinder lernen motorisch anspruchsvoll ihren Körper kennen. Beim Klettern werden Geschicklichkeit und Körperbeherrschung geschult sowie Kraft, Ausdauer und Koordination gefördert. Wagnisse werden eingegangen, die Freude aber auch Ängste hervorrufen können, wobei Kinder lernen, damit umzugehen.
Boulderwände unterliegen einer Höhenbegrenzung. Grundsätzlich muss konstruktiv sichergestellt werden, dass eine freie Fallhöhe von 3,0 m nicht überschritten wird.
In Kindertageseinrichtungen sollten Boulderwände unter Berücksichtigung von Alter und Entwicklungsstand der Kinder jedoch niedriger ausgeführt werden. Eine freie Fallhöhe von maximal 2 m sollte nicht überschritten werden. Die Höhe einer Boulderwand in Kindertageseinrichtungen sollte daher 3 m nicht überschreiten.
An Boulderwänden wird von links nach rechts oder anders herum geklettert. Der Schwierigkeitsgrad hängt unter anderem von der Anzahl und Größe der Griffe und Tritte sowie den Abständen untereinander ab. Die Schwierigkeit erhöht sich mit kleineren Griffen und Tritten sowie größeren Abständen.
Routen an Boulderwänden können farblich gekennzeichnet sein, um die unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade der Kletterrouten wahrnehmen zu können. Verschiedene Schwierigkeiten kann man durch die Griff- und Trittfarben erkennen. Informationen hierzu werden vom Hersteller zur Verfügung gestellt.
In der Planungsphase muss auf einen ausreichenden Fallraum und eine angemessene Aufprallfläche geachtet werden. Die erreichbaren Tritthöhen bestimmen die Eigenschaften des notwendigen Fallschutzes. Bei einer Boulderwand müssen die Abmaße der Aufprallflächen mindestens den Anforderungen der DIN EN 12572-2 „Künstliche Kletteranlagen - Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Boulderwände“ entsprechen.
Wandhöhe | Größe der Aufprallfläche vor der Kletterwand | Größe der Seitenaufprallfläche für Wände kleiner ≤ 10° und ohne seitliche Klettergriffe |
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0,00 m – 3,00 m | 2,00 m | 50% der Höhe |
Größe der Aufprallfläche (Auszug aus der DIN EN 12572-2)
Ein Beispiel einer senkrecht an einer Wand angebrachten Boulderwand mit einer Höhe von 3 m (ohne seitliche Klettergriffe) wird in der Skizze dargestellt. In diesem Beispiel wird die Ausdehnung der Aufprallflächen vor und seitlich Boulderwand graphisch dargestellt. Die Aufprallfläche vor der Boulderwand beträgt mindestens 2,0 m und die seitliche Aufprallfläche mindestens 1,5 m.
Aufprallflächen müssen eben und hindernisfrei sein. Innerhalb des Fallraumes dürfen keine ungeschützten Hindernisse oder Kanten vorhanden sein, die eine Gefahr für den Benutzer darstellen.
Die als Aufprallfläche verwendeten stoßdämpfenden Materialien z. B. Matten müssen der freien Fallhöhe angepasst sein. Die Aufprallfläche muss eine durchgehende, geschlossene Oberfläche aufweisen und bündig aneinander liegen. Aufprallmaterialien wie Matten müssen die Basis der Boulderwand berühren und gegen Verrutschen während der Nutzung gesichert sein.
Im Bereich der Boulderwand dürfen keine elektrischen Leitungen, Fenster, Fallrohre oder andere haustechnischen Installationen als Griff oder Tritt erreichbar sein. Die Oberkante der Boulderwand darf nicht zum „Aufsitzen“ verleiten.
Zum Einsatz der Boulderwand werden den Kindern Regeln vermittelt, wann und wie die Boulderwand zu nutzen ist. Die Aufsichtsführung wird im pädagogischen Team abgestimmt.
Zu Beginn eines Kletterabenteuers werden Kinder intensiver betreut (gegebenenfalls körpernah), um die Möglichkeit eines direkten Eingreifens (Halten und Fassen des Kindes, Korrektur) zu ermöglichen.
Boulderwände werden durch Sachkundige, in der Regel durch Fachfirmen, installiert. Hierbei hat die Fachfirma die DIN EN 12572-2 zu beachten. Des Weiteren sind die Herstellervorgaben zu beachten.
Boulderwände sind regelmäßig (mindestens einmal jährlich) durch eine befähigte Person zu prüfen. Weitere Prüfungen und Wartungen erfolgen unter Einhaltung der Anweisungen des Herstellers.