Wände und Stützen sowie andere bauliche Ausstattungen im Aufenthaltsbereich der Kinder dürfen vom Fußboden bis in eine Höhe von mindestens 2 m keine spitzig-rauen Oberflächen und keine scharfen Kanten aufweisen. Spitzen, die unvermeidbar sind, müssen geeignet abgeschirmt werden.
Geeignet sind beispielsweise Wände aus vollverfugtem Mauerwerk oder entgratete Betonflächen, ebene Holzverschalungen mit gerundeten beziehungsweise gefasten Kanten oder mit geglättetem Putz.
Bei Mehrzweck- und Bewegungsräumen sind erhöhte bauliche Anforderungen zu beachten.
Bei der Aufstellung des Farbkonzepts einer Kita sollte auch auf eine hinreichend kontrastreiche Farbgestaltung geachtet werden. So soll sich der Fußboden von der Wand deutlich unterscheiden: z. B. helle Wand – dunkler Boden. Türen, Rahmen, Handläufe, Treppenabsätze, Lichtschalter, Beschilderungen und weitere Funktionselemente müssen sich ebenso deutlich vom Untergrund abheben. Soweit nicht vermeidbar, sind in den Laufweg hineinragende Gegenstände farblich so zu gestalten, dass sie einen Kontrast zur Wandfläche bilden. Die kontrastreiche Gestaltung bietet auch Menschen mit einer Sehbehinderung eine bessere Orientierung.
Gefährdungen durch z.B. feststehende Stützen im Laufbereich von Kindern, können bei Bedarf durch Markierung vermindert werden. Eine Polsterung und farbige Ummantelung kann die Sicherheit erhöhen.