Im Bewegungsraum können unterschiedliche spielerische Bewegungsformen wie Laufen, Springen, Klettern, Kriechen, Rutschen oder Balancieren stattfinden. Der Raum kann aber auch für Ruhe- und Entspannungsspiele genutzt werden.
Damit sich das pädagogische Personal und die Kinder sicher und gesund im Bewegungsraum aufhalten und bewegen können, müssen Mindestanforderungen, unter anderem der baulichen Gestaltung, eingehalten werden.
Die Raumfläche des Bewegungsraums sollte ausreichend groß sein. Eine hindernisfreie Fläche von mindestens 2 m2 sollte pro Kind zur Verfügung stehen.
Ein regelmäßiger Luftwechsel muss hergestellt werden können, so dass auch bei intensiveren körperliche Aktivitäten eine gute Atemluftqualität durch
- Öffnung der Fenster (Stoßlüftung / Querlüftung) oder
- eine raumlufttechnische Anlage
gewährleistet wird.
Im Bewegungsraum kann es zu erhöhten Schallereignissen kommen, die störend auf die Kommunikation der Spiel- und Lernsituationen einwirken. Aus diesem Grund müssen Bewegungsräume über eine gute Raumakustik verfügen.
Da in Bewegungsräumen erhöhte Bewegungsaktivitäten stattfinden, ist auch mit einem höheren Unfallrisiko durch Stolpern, Stürzen, Anstoßen zu rechnen. Dementsprechend müssen in diesen Räumen elastische Bodenbeläge eingebaut werden. Folgende Materialien haben sich für Fußböden bewährt:
- Verbundbelage als Bahnenware mit elastischer Schicht von ≥ 5 mm,
- Kork- oder andere nachgiebige Belage in einer Schicht von ≥ 5 mm.
eingesetzt werden.
Ein punkt- oder flächenelastischer Sportboden nach DIN 18032 ist für Mehrzweckräume nicht erforderlich.
Zur Vermeidung von Verletzungsgefahren ist ein Aufschlagen von Türen in Bewegungsräume zu vermeiden. Hierbei sollte Türblatt und Zarge auf einem Niveau liegen (stumpfeinschlagend). Das Türblatt bildet mit der Zarge eine glatte Fläche und wird im weiteren Verlauf flächenbündig mit der Wand verbaut. In die Tür eingelassene Türdrücker (Turnhallenmuscheln) runden die Maßnahmen ab.
Vom Fußboden bis zu einer Höhe von 2 m sollen Wände ebenflächig und glatt ausgeführt sein. Ecken und Kanten werden mit einem Radius von 10 mm gerundet oder entsprechend stark gefast. Fensterbänke stehen nicht über. Heizungsventile oder andere Gegenstände werden so installiert, dass diese nicht in den Bewegungsraum hineinragen.
Da Bewegungsangebote von der Kreativität der Möglichkeiten leben, macht es Sinn, dass in einem Bewegungsraum über Fixpunkte Möglichkeiten geschaffen werden, Spiel- und Sportelemente wie Seile, Strickleitern, Netze und Schaukeln ein- und abhängen zu können. Abhängig von den statischen Möglichkeiten der Decke und den Wänden - ggf. über eine zusätzlich eingebrachte Balkenkonstruktion - können direkt angebrachte Schienensysteme installiert werden, deren integrierte veränderbare Einhakvorrichtungen als Fixpunkte für Spiel- und Sportelemente nutzbar sind.
Bei der Anschaffung von Spielzeug sind die Herstellerangaben z. B. Nutzungs- und Altersempfehlungen zu beachten.
Zu empfehlen ist, dass Spielzeug neben der CE-Kennzeichnung auch das GS-Prüfzeichen aufweist.
- CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden Normen und die Einhaltung der darin festgelegten Mindestanforderungen. - GS – geprüfte Sicherheit
Die Zertifizierung mit dem GS-Zeichen ist im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung freiwillig. Das GS-Zeichen bedeutet, dass eine vom deutschen Staat autorisierte Prüfstelle das Produkt überprüft hat und bescheinigt, dass das Produkt die zutreffenden Sicherheitsnormen erfüllt.
Spiel- und Sportgeräte sind regelmäßig zu überprüfen und zu warten, damit ihre Funktionstüchtigkeit und eine sichere Benutzung gewährleistet sind.
Das pädagogische Personal sollte sich vor der Benutzung der Spiel- und Sportgeräte durch eine Sichtkontrolle vom ordnungsgemäßen Zustand der Geräte überzeugen.