Materiallagerung

M Materiallagerung

Stand: 03/2023

In einem Bewegungsraum muss die Lagerung von vornherein eingeplant werden. Ein Lagerbereich muss sich von einem Bewegungsraum abgrenzen, so dass die dort gelagerten Materialien den Spielbetrieb nicht einschränken oder gar gefährden. Nicht genutzte Materialien und Spielgeräte sind sicher zu verstauen.

Durch eine Abgrenzung des Lagerbereichs wird der Aufforderungscharakter unterbunden, so dass Kinder nicht ohne Absprache mit dem pädagogischen Personal Spielmaterialien einfach entnehmen und in ihr Spiel einbauen können. Geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten sind z. B. Wandschränke / Einbauschränke oder gesonderte Lagerräume.

©Unfallkasse NRW

Wandschränke / Einbauschränke im Bewegungsraum gelten als sicher gestaltet, wenn

  • diese vom Fußboden bis zu einer Höhe von 2 m ebenflächig und glatt sind,
  • Ecken und Kanten mit einem Radius von 10 mm gerundet sind.
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Lagermöglichkeiten müssen ausreichend Platz vorhalten, um die Spiel- und Bewegungsmaterialien oder Sportgeräte aller Altersgruppen aufnehmen zu können und ausreichend Bewegungsfläche für die Entnahme zu bieten. Im Lagerbereich muss Ordnung herrschen, um eine sichere Entnahme und Lagerung zu gewährleisten. Die Basis bildet hierfür eine klar strukturierte Lagerung, in der geordnet Spiel- und Bewegungsmaterialien oder Sportgeräte aufbewahrt werden.

Bei einer Lagerung in einem separaten Raum müssen Schränke, die standfest und kippsicher sind, aufgestellt werden. Diese eignen für die Lagerung von kleineren Spiel- und Bewegungsmaterialien.

Bälle können in Ballwagen oder alternativ auch gut in Ballnetzen verstaut werden. Schwere und unhandliche Spiel- und Sportgeräte dürfen nicht über Kopfhöhe gelagert werden, um Unfälle durch Herabfallen zu verhindern.

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