Bodenbeläge müssen grundsätzlich rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein.
Rutschhemmung von Bodenbelägen in Kindertageseinrichtungen | |
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Räume und Verkehrswege | Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe) |
Eingangsbereich, innen | R 9 |
Eingangsbereich, außen | R 11 oder R 10 und V 4* |
Treppe, innen | R 9 |
Treppe, außen | R 11 oder R 10 und V 4* |
Gruppen-, Gruppennebenräume | R 9 |
Bewegungsraum | R 9 |
Bastel- und Handarbeitsräume | R 9 |
Fachräume für Werken | R 10 |
Sanitärräume/Wickelräume** | R 10 |
Pausen- und Aufenthaltsräume | R 9 |
Küchen für die Gemeinschaftsverpflegung / Spülräume | R 11 |
Auftau- und Anwärmküchen | R 10 |
Kinderküchen | R 10 |
Kaffee- und Teeküchen | R 10 |
Speiseräume | R 9 |
* Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen
** Für Fußböden in barfuß begangenen Nassbereichen siehe Informationsbroschüre „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ (DGUV Information 207-006).
Quelle: Tabelle in Anlehnung an ASR A1.5/1,2 Fußböden
Genauso wichtig wie die Verlegung rutschhemmender Böden ist deren Pflege. Es ist daher darauf zu achten, dass die Böden nach Herstelleranleitung gereinigt und gepflegt werden. Zugunsten einer leichten Reinigung ;empfiehlt sich grundsätzlich ein Bodenbelag, der leicht abgefegt und feucht gewischt werden kann.
Stolpergefahren, die z. B. durch unterschiedliche Bodenhöhen oder unterschiedliche rutschhemmende Bodenbeläge entstehen können, müssen vermieden werden. In Gebäuden gilt ein Höhenunterschied von mehr als 4 mm als Stolperstelle. Ziel ist also, Höhenunterschiede zu vermeiden oder zu minimieren; dies gilt auch für Einbauten wie umlaufende Türrahmen. Spielteppiche sollten wegen der Stolpergefahr möglichst nicht in Laufbereichen ausgelegt werden.
Bei (Spiel-)Teppichen kann sowohl die Gefahr des Aufschiebens als auch die Gefahr des Verrutschens bestehen. Diese Gefahren können gemindert werden, indem (Spiel-)Teppiche z. B. mit rutschhemmender Unterseite oder darunter liegender Antirutschmatte verwendet werden.
Viele Aktivitäten der Kinder finden auf dem Fußboden statt. Darüber hinaus können sich Kleinstkinder nur auf dem Boden krabbelnd fortbewegen. In diese Aufenthaltsbereiche sollten daher Bodenaufbauten und -beläge eingebracht werden, die die Wärmeableitung über Körperkontaktflächen (Füße, Hände, Po) möglichst gering halten. Dazu benötigt man sowohl einen gut isolierenden Bodenaufbau als auch einen als körperwarm empfundenen Bodenbelag.
Während der Heizperiode kann man eine angenehme Fußwärme über eine verbaute Fußbodenheizung erreichen; außerhalb der Heizperiode wird dasselbe Ziel ausschließlich über eine gute Wärmedämmung durch funktionales Zusammenspiel von Bodenaufbau und geeigneten Bodenbelägen erreicht. Daher wird insbesondere in Gruppen- und Gruppennebenräumen von keramischen oder Natursteinbelägen abgeraten.
Lassen sich Einzelstufen in Aufenthaltsbereichen der Kinder nicht vermeiden, müssen sie von angrenzenden Flächen deutlich unterschieden werden.
Deutliche Unterscheidungsmerkmale sind z. B.:
- Kontrast durch Farbgebung
- Wechsel in der Materialstruktur
- Stufenbeleuchtung