Als angenehmste Beleuchtung gilt das Tageslicht, es hat im Allgemeinen eine positive Wirkung auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Daher sollten alle Räume der Kindertageseinrichtung, die zum dauerhaften Aufenthalt von Personen gedacht sind, einen möglichst hohen Anteil an Tageslicht aufweisen. Tageslicht kann durch Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile ins Gebäude gelangen, wobei Fenster zusätzlich eine Sichtverbindung nach außen ermöglichen.
Da das Tageslicht allein nicht ausreicht, die Räume ganzjährig zu beleuchten, ist zusätzliches künstliches Licht erforderlich. Die Dimensionierung der Beleuchtungsanlagen richtet sich nach der Nutzung der Räume und den damit verbundenen Sehaufgaben. So wird z. B. für Gruppenräume eine Mindestbeleuchtungsstärke von 300 Lux gefordert.
Neben der notwendigen Helligkeit (Mindestbeleuchtungsstärke) ist die Lichtfarbe von entscheidender Bedeutung:
- Warmweißes (ww) Licht wird als gemütlich und behaglich empfunden (Farbtemperatur < 3.300 Kelvin).
- Neutralweißes (nw) Licht wird als eher sachlich empfunden (Farbtemperatur 3.300–5300 Kelvin).
Darüber hinaus hat die korrekte Farbwiedergabe bei künstlicher Beleuchtung einen hohen Stellenwert. Da Kinder ihren Sehsinn noch ausbilden müssen, soll die Umgebung in ihren „echten“ Farben wahrgenommen werden können. Die Bewertung der Farbwiedergabe ist durch den Index Ra gekennzeichnet. Generell gilt: Je niedriger der Index, desto schlechter werden die Farben beleuchteter Personen und Gegenstände wiedergegeben. Der Farbwiedergabe-Index von Ra = 100 ist optimal; er darf in Aufenthaltsbereichen nicht unter 80 liegen.
Sowohl bei natürlichem als auch bei künstlichem Licht sind störende Blendungen oder Reflexionen zu minimieren. Störende Sonneneinstrahlung an Fenstern kann z. B. durch Jalousien oder Rollos, bei Oberlichtern z. B. durch lichtstreuende Materialien vermieden werden. Bei künstlichem Licht ist z. B. die richtige Auswahl und Anordnung der Leuchten eine geeignete Maßnahme vor Begrenzung von Blendung. Reflexionen können insbesondere durch matte Oberflächen minimiert werden.
Die Installation einer überwiegend indirekten Beleuchtung führt zu einer homogeneren Ausleuchtung und damit zu weniger Kontrasten im gesamten Raum; dies fördert die räumliche Wahrnehmung und stärkt das Wohlbefinden. Eine indirekte Beleuchtung erfordert eine helle Deckenoberfläche, um Reflexion und eine gleichmäßige Verteilung des Lichtes sicherzustellen. Der Helligkeitsunterschied zwischen Arbeitsbereich und Arbeitsumfeld sollte möglichst gering gehalten werden, um die Augen nicht zu belasten. So sollte z. B. die Umgebungslichtstärke nicht unter 300 Lux fallen, wenn der Arbeitsbereich mit 500 Lux ausgeleuchtet wird.
Die Lichtversorgung sollte am besten über mindestens zwei unterschiedliche Lichtkreise (zwei Schalter) in dimmbarer Ausführung erfolgen. Die geforderten Mindestbeleuchtungsstärken müssen im Innenraum auf den Arbeitsflächen bzw. Spielflächen erreicht werden. In den Gruppen- und Gruppennebenräumen sollte der Fußboden als Bezugsfläche gewählt werden.
Im Laufe der Zeit verringert sich die Beleuchtungsstärke der Beleuchtungsanlagen oder sie können beschädigt werden. Instandsetzungsmaßnahmen sind spätestens dann erforderlich, wenn durch Verschmutzung, Alterung oder Beschädigung die Mindestbeleuchtungsstärken nicht mehr erreicht werden. Um die Versorgung mit Tageslicht sicherzustellen, sind auch die Fenster bzw. Oberlichter regelmäßig zu reinigen.
In der Kita finden viele verschiedene Aktivitäten statt. Es wird gespielt, gebastelt und getobt, es wird vorgelesen und gekuschelt. Für jede dieser Aktivitäten wird das richtige Licht benötigt. Das Beleuchtungskonzept sollte die Ansprüche des pädagogischen Konzeptes zur frühkindlichen Förderung unterstützen und durch optimal aufeinander abgestimmte direkte und indirekte Beleuchtung eine Wohlfühlatmosphäre schaffen, in der ein positives Lernklima entstehen kann. Deshalb empfiehlt sich schon bei der Planung der Kita die Aufstellung eines Beleuchtungskonzeptes.
Bei der Festlegung der Mindestbeleuchtungsstärken sind besondere Fälle, etwa die Beschäftigung oder Betreuung von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, nicht berücksichtigt. Im Einzelfall können also weitergehende Beleuchtungsmaßnahmen erforderlich sein.