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AA Fenster

In einer Kindertageseinrichtung müssen Aufenthaltsbereiche im Gebäude ausreichend Tageslicht einlassen. Dazu sollte die Fens­terfläche mindestens 1/10 der Grundfläche des Raumes betragen. Fenster müssen - soweit keine Lüftungsanlage vorhanden ist - ausreichend groß und zu öffnen sein, um Räu­me genügend be- und entlüften zu können.

Fenster sind so zu gestalten, dass sie beim Öffnen und Schließen Kinder nicht gefährden und im geöffnetem Zustand nicht in den Aufenthaltsbereich hineinragen.

Besteht Absturzgefahr aus einem Fenster, so ist durch technische Maßnahmen das vollständige Öffnen des Fensters durch Kinder zu verhindern. So kann z.B. ein Kipp-vor-Dreh-Beschlag ausgewählt werden, bei dem die Kippstellung des Fensters durch die waagerechte Griffstellung erzielt wird. Das Öffnen des Flügels ist beim Einsatz eines entsprechenden abschließbaren Fenstergriffes nur möglich, wenn gleichzeitig der Schlüssel betätigt wird. Ein weitere Möglichkeit ist ein abschließbare Fenstergriff.

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Das vollständige Öffnen eines Fensters (Stoßlüftung) wird bei Bedarf unter Berücksichtigung der notwendigen Aufsicht herzustellen sein. Achten Sie hierbei darauf, dass vor den geöffneten Fenstern keine Gegen­stände wie Stühle, Tische, Sofas oder Spielzeugkisten vorhanden sind, die von den Kindern bestiegen werden können.

Von Griffen, Hebeln und Schlössern dürfen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefährdungen für die Kinder und die Beschäftigten ausgehen.

Das wird beispielsweise erreicht, wenn:

  • Griffe und Hebel gerundet und in jeder Stellung eines Flügels mindestens 25 mm zu feststehenden Teilen des Fensters oder der Fensterlaibung angeordnet sind,
  • Hebel für Panikbeschläge seitlich drehbar oder als Wippe ausgebildet sind,
  • Hebel für Kippfenster zurückversetzt in der Fensternische angeordnet sind oder
  • Griffe und Hebel von einem sicheren Standort betätigt werden können.
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