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M Trampoline

Stand: 03/2023

Trampoline eignen sich in hervorragender Weise zur Schulung der Koordination, der Kraftausdauer und des Gleichgewichts. Trampolinspringen wirkt sich positiv auf das Körpergefühl aus und trägt zum Erwerb einer differenzierten Körperspannung des Kindes bei.

In Kindertageseinrichtungen werden Trampoline in Bewegungsräumen, gelegentlich aber auch auf dem Außengelände, eingesetzt. Teilweise werden sie auch bei der Arbeit mit Kindern mit einem Förderschwerpunkt zu therapeutischen Zwecken genutzt.

Bei der Beschaffung und dem Einsatz von Trampolinen ist folgendes zu beachten:

  • Als Turn- und Sportgeräte müssen Trampoline den zu erwartenden Belastungen standhalten.
  • Wenn ein Trampolin angeschafft werden soll, muss insbesondere auf eine stabile Rahmenkonstruktion, geeignete und belastungsfähige Federn sowie widerstandsfähige und unter Umständen auch witterungsbeständige Materialien geachtet werden.
  • Regelungen zur Aufsichtsführung (insbesondere zum Umfang) müssen im Vorfeld festgelegt werden.
  • Das aufsichtsführende pädagogische Personal muss über die Sicherheitsbestimmungen und über die ordnungsgemäße Handhabung der Trampoline anhand der Gefährdungsbeurteilung und der Angaben des Herstellers (z. B. zu Aufstell- und Sicherheitshinweisen) unterwiesen sein.
  • Trampoline müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden.
    • Eine Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel und eine Funktionsprüfung sollten vor jeder Nutzung stattfinden.
    • Trampoline sind einer regelmäßig wiederkehrenden (mindestens einmal jährlichen) Prüfung des sicherheitstechnischen Zustandes durch eine befähigte Person zu unterziehen.
  • Die Aufstellung und Nutzung des Trampolins muss entsprechend der Herstellervorgaben erfolgen.
  • Der Untergrund muss ebenerdig sein, um eine ausreichende Standsicherheit zu gewährleisten.
  • Innerhalb des Fallbereichs dürfen sich keine Hindernisse oder Gegenstände befinden.
  • Kinder sollten Trampoline nur einzeln nutzen und nicht zu lange auf dem Trampolin springen. Eine Hilfestellung kann z. B. im therapeutischen Bereich erforderlich sein.
  • Das Turnen am Trampolin erfordert funktionelle Kleidung. Der ständige Blickkontakt zum Tuch darf nicht eingeschränkt sein (z. B. durch ein Halstuch oder eine Mütze). Körperschmuck muss abgelegt werden.
  • Während des Springens dürfen keine scharfkantigen oder zerbrechlichen Gegenstände mitgeführt werden.
  • Lebensmittel im Mund sind während des Springens wegen der Gefahr des Verschluckens verboten.

In Kindertageseinrichtungen eignen sich vor allem Gymnastik- und Bodentrampoline.

Im Innenbereich einer Kindertageseinrichtung finden vor allem Gymnastiktrampoline Verwendung. Mit einem Gymnastiktrampolin sind große Sprünge nicht durchführbar. Aus diesem Grund stellt die Nutzung eines Gymnastiktrampolins keine erhöhte Unfallgefahr dar, wenn beim Aufstellen des Trampolins darauf geachtet wird, dass genügend Freiraum (mindestens 1,50 m um das Gerät herum) vorhanden ist. Da die Aufstellung auf geeigneten Untergründen erfolgen muss, eignet sich im Innenbereich häufig der Bewegungsraum als Aufstellort. Im Außenbereich ist eine Aufstellung auf Rasen zu empfehlen.

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Im Außenbereich einer Kindertageseinrichtung kommen häufig Bodentrampoline zum Einsatz. Beim Einbau ist auf genügend Freiraum (mindestens 1,50 m um das Gerät herum) und geeignete stoßdämpfende Untergründe zu achten. Vor jeder Nutzung muss auf das Vorhandensein und den ordnungsgemäßen Zustand der Einfassung geachtet werden. Bei Regen, Schnee oder Eis ist die Benutzung von Bodentrampolinen zu untersagen. Das Springen auf einem Bodentrampolin ist anhand der Herstellervorgaben nur auf die dafür vorgesehene Art und Weise erlaubt.

Der Einsatz von Groß- und Tischtrampolinen sowie (Doppel-) Minitrampolinen ist in Kindertageseinrichtungen nicht empfehlenswert. Auch Garten- und Freizeittrampoline sind für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen eher ungeeignet.

Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 202-081 „Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen“.

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