Werden Spiel- und Klettergeräte aufgestellt, sind ausreichend bemessene Räume vorzusehen. Zu unterscheiden sind folgende Räume:
- Geräteraum
als Raum, den ein Gerät nach seiner Aufstellung einnimmt. - Freiraum
Raum in, auf oder um das Gerät herum, der von einem Benutzer während einer durch das Spielplatzgerät erzwungenen Bewegung wie z. B. Rutschen, Schaukeln oder Wippen, erreicht werden kann. Unter einer erzwungenen Bewegung versteht man eine Bewegung, die einmal ausgelöst, nicht mehr vollständig vom Nutzer kontrolliert werden kann. - Fallraum
als Raum in, auf oder um ein Gerät herum, der von einem Benutzer durchquert wird, wenn er von einem erhöhten Teil des Gerätes fällt. Weitere Informationen zum Fallraum finden Sie hier - Mindestraum
als der Raum, der für die sichere Benutzung des Gerätes benötigt wird und den Fallraum, den Freiraum und den Geräteraum einschließt.
Webcode: W110