©Unfallkasse NRW

A Räume

Werden Spiel- und Klettergeräte aufgestellt, sind ausreichend bemessene Räume vorzusehen. Zu unterscheiden sind folgende Räume:

  • Geräteraum
    als Raum, den ein Gerät nach seiner Aufstellung einnimmt.
  • Freiraum
    Raum in, auf oder um das Gerät herum, der von einem Benutzer während einer durch das Spielplatzgerät erzwungenen Bewegung wie z.B. Rutschen, Schaukeln oder Wippen, erreicht werden kann.
  • Fallraum
    als Raum in, auf oder um ein Gerät herum, der von einem Benutzer durchquert wird, wenn er von einem erhöhten Teil des Gerätes fällt. Weitere Informationen zum Fallraum finden Sie hier 
  • Mindestraum
    als der Raum, der für die sichere Benutzung des Gerätes benötigt wird und den Fallraum, den Freiraum und den Geräteraum einschließt.
Webcode: W110