Die Spielebene ist die Oberfläche eines Spielplatzes, von der aus die Benutzung des Gerätes beginnt und die mindestens die Aufprallfläche einschließt.
Als freie Fallhöhe (h) wird der größte lotrechte Abstand von der eindeutig beabsichtigten Körperunterstützung zur darunterliegenden Aufprallfläche bezeichnet z.B. bei der stehenden Nutzung von Füßen zum Boden auf einem Podest.
Weitere Beispiele zur Bestimmung der freien Fallhöhe sind:
- wenn der Körper nur mit den Händen gehalten wird, errechnet sich die freie Fallhöhe von der Greiffläche zur Fläche darunter,
- bei einer Schaukel wird diese von der Mitte des Sitzes senkrecht zum Boden bestimmt, während der Schaukelsitz um 60° ausgelenkt ist,
- Bei einer springenden Nutzung wird diese von der Sprungfläche aus dem niedrigsten Punkt des Fallraums + 0,9 m bestimmt.
Die freie Fallhöhe von Spielplatzgeräten darf 3 m nicht überschreiten.
Die Bestimmung der freien Fallhöhe bei einer hängenden Nutzung mit Unterstützung der Füße und Beine z. B. Klettertaue, Rutschstangen wird durch die Formel ermittelt:
Freie Höhe (h) = maximale Greifhöhe - 1 m
Bei der Sicherheitsbetrachtung der freien Fallhöhe ist es notwendig, auch die Standflächen einzubeziehen, die offensichtlich nicht zum Spielen vorgesehen sind. Kinder nutzen jede Gelegenheit, sich zu erproben, und erfahren die Welt im und durch das Spiel. Damit Kinder vor versteckten Gefahren geschützt werden, ist es erforderlich, mögliche Zugänge zu Aufbauten und Geräten, die nicht für das Spielen vorgesehen sind, in die Überlegungen einzubeziehen.
Folgende Beispiele zeigen Gelegenheiten auf, die Kinder ermutigen, Orte zu erreichen, die nicht zum Spielen vorgesehen sind:
- einfach zugängliche Dächer und Dachneigungen
- gut erreichbare Vorsprünge
- einfache Klettergelegenheiten