Das Verhalten von Kindern als Radfahrer ist bis zum Alter von acht Jahren häufig noch so defizitär, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht zu empfehlen ist. Erst zwischen acht und 14 Jahren entwickeln sich die erforderlichen Fertigkeiten und es kommt zu einer Verbesserung des Radfahrverhaltens.
Sobald mit den Kindern Ausflüge im öffentlichen Straßenraum unternommen werden soll, muss das Fahrrad verkehrstauglich sein.
Zur vorschriftsmäßigen Ausstattung eines Fahrrades nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehören:
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- Dynamo 3 Watt / 6 Volt oder Batterielicht
- Frontscheinwerfer (weiß)
- Frontrückstrahler (weiß)
- je Laufrad zwei Speichenrückstrahler (gelb) oder reflektierendes Material (weiß) an Speichen, Felgen oder Reifen
- je Pedal zwei Rückstrahler (gelb)
- Rückstrahler (rot) (max. 60 cm vom Boden montiert)
- Rücklicht (rot)
- Großflächenrückstrahler mit der Kennzeichnung „Z“ (rot)
- zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- hell tönende Klingel
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