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A Konstruktionsfestigkeit

Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen, um den Belastungen der Nutzer standhalten zu können. Die Konstruktionsfestigkeit wird errechnet oder durch Belastungsversuche nach DIN EN 1176-1 bestimmt.

Fundamente von Spielplatzgeräten sind standsicher auszuführen. Gefährdungen durch Fundamente sind zu vermeiden. Bei lockerem Fallschutz z. B. Sand oder Holzschnitzel müssen Fundamente fol­gen­der­ma­ßen angelegt werden:

  • Sockel, Stützen und Befestigungselemente müssen mindestens 400 mm unter der Spielebene liegen. Eine Markierung des Herstellers am Mast (siehe Grafik) zeigt die Oberkante der Spielebene an.
  • Fundamentköpfe, die wie im Bild angelegt sind, müssen mindestens 200 mm unter der Spielebene liegen.
  • Fundamente können auch durch Geräte oder Geräteteile z.B. durch die Drehscheibe eines Karussells wirksam abgedeckt sein.

Aus dem Fundament herausragende Teile, z. B. Schrauben, die nicht mindestens 400 mm unter der Spielebene liegen, müssen

  • wirksam abgedeckt sein,
  • weniger als 8 mm herausragen,
  • dauerhaft z. B. durch Hutmuttern abgedeckt sein.
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