©Unfallkasse NRW

A Beschaffenheit des Gerätes/der Werkstoffe

Von der Beschaffenheit eines Spielplatzgerätes und den verwendeten Werkstoffen dürfen keine Gefährdungen ausgehen.

Dies wird erreicht, wenn:

  • Ecken und Kanten gerundet oder gefast sind,
  • Muttern und Schraubköpfe in Konstruktionsteile versenkt sind und Gewindeenden nicht überstehen oder aber abgedeckt sind,
  • unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe (Anstoßstellen) und im Gehbereich (Stolperstellen) vermieden werden und
  • Quetsch- und Scherstellen vermieden werden.

Werkstoffe müssen fachgerecht ausgewählt und verarbeitet werden:

  • Werkstoffe, z.B. Kunststoffe, die bei Entzündung eine schnelle Flammausbreitung begünstigen (oberflächiges Abflammen), dürfen nicht verwendet werden.
  • An Bauteilen aus Holz müssen Niederschläge ungehindert ablaufen. Wasserstaus müssen vermieden werden.
  • Bauteile aus Holz dürfen nur eine geringe Splitterneigung, Bauteile aus anderen Werkstoffen z.B. Glasfasern dürfen keine Splitterneigung aufweisen.
  • Metalle müssen gegen atmosphärische Einflüsse und Korrosion geschützt sein.
  • Die Verwitterung z.B. tragender Teile aus Kunststoffen durch UV-Strahlung muss beachtet werden.
  • Gefährliche Stoffe dürfen nicht verwendet werden.
Webcode: W71