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A Schaukeln

Kinder nutzen gerne Angebote zum Schaukeln. Beim Schaukeln wird die Motorik trainiert, und die Sinne werden geschult.

In der Regel werden in Kindertageseinrichtungen folgende Schaukeltypen eingesetzt:

Folgende besondere Anforderungen an Schaukeln sind zu erfüllen:

  • Die Schaukel sollte so aufgestellt sein, dass Kinder mit dem Gesicht zu anderen Spielflächen schaukeln, damit sie das Geschehen auf dem Spielplatz überblicken können.
  • Der Schaukelbereich sollte von zentralen Punkten des Außengeländes einsehbar sein, damit das pädagogische Personal das Spielgeschehen beobachten kann.
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    Schaukeln sollten an weniger frequentierten Stellen des Spielgeländes aufgestellt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines Hineinlaufens von Kindern in den Schwingbereich der Schaukel zu senken.
  • Für die Kanten der Schaukelsitze sind Materialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften auszuwählen.
  • Die Fallräume von Schaukeln, die an verschiedenen Schaukelgerüsten hängen, dürfen sich nicht überschneiden; dies gilt auch für die Fallräume zwischen Schaukeln und anderen Spielplatzgeräten.
  • Die Aufprallfläche muss mit der anschließenden Fläche bündig abschließen.
  • Am Ende der Aufprallfläche dürfen keine Hindernisse, wie z. B. scharfkantige oder harte Teile vorhanden sein.
  • Unter Schaukeln sollte Rasen als Fallschutzmaterial nicht verwendet werden, da sich dieser durch den sogenannten „Wegspieleffekt“ in Oberboden verwandeln kann.
  • Die Mindestlänge des stoßdämpfenden Bodens im Fallraum wird bei der Einbringung von losem Schüttmaterial z. B. Holzschnitzel, Rindenmulch wie folgt berechnet:
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L = (0,867 x Länge der Schaukelabhängung (h2)) + 2,25 m 
  • Die freie Fallhöhe wird von der Mitte des Sitzes senkrecht zum Boden bestimmt, während der Schaukelsitz um 60° angehoben ist. Alternativ kann die freie Fallhöhe durch folgende Formel bestimmt werden:
Freie Fallhöhe (D) = (Länge der Schaukelabhängung (h2) : 2) + Höhe des Schaukelsitzes in Ruhestellung (h3)

Einer- und Zweierschaukeln

Diesen Schaukeltyp findet man in fast allen Kindertageseinrichtungen.

Bei der Errichtung bzw. Aufstellung von Schaukeln sind neben den bereits beschriebenen weitere Anforderungen zu erfüllen:

  • Der Mindestabstand zwischen dem seitlichen Gerüst der Schaukel und dem Schaukelsitz beträgt:
≥20 % Länge der Schaukelabhängung (Messung zwischen Lager und Sitzfläche) (+ 0,2 m)
  • Der Abstand zwischen zwei Schaukelsitzen beträgt:
≥20 % Länge der Schaukelabhängung (+ 0,3 m)
  • Kettenglieder dürfen ein Öffnungsmaß von max. 8,6 mm haben, damit ein Kinderfinger nicht in die Öffnung passt.
  • Verbindungselemente z. B. zwischen Kette und Schaukelsitz müssen ein Öffnungsmaß ≥12 mm oder ≤8,6 mm aufweisen, damit ein Kinderfinger nicht in die Öffnung passt bzw. Fingerquetschstellen vermieden werden.
  • Die Bodenfreiheit unter Schaukelsitzen muss in Ruhestellung mindestens 0,35 m betragen.
  • In einem Schaukelgerüst sollten Kleinkindersitze nicht mit anderen Sitztypen für größere Kinder kombiniert werden.
  • Bei Schaukelsitzen mit einer Breite bis max. 0,5 m muss die Aufprallfläche mindestens 1,75 m breit sein.

Vogelnestschaukeln

Die Vogelnestschaukel ist ein beliebtes Spiel-, aber auch Therapiegerät.

Bei der Errichtung bzw. Aufstellung von Vogelnestschaukeln sind neben den bereits beschriebenen weitere Anforderungen zu erfüllen:

  • Bei Vogelnestschaukeln mit nachgiebigem unterem Teil muss die Bodenfreiheit (h4), gemessen von der Unterseite des festen Teils des Sitzes (starrer Stützrahmen) in seiner ungünstigsten Stellung, mindestens 0,4 m betragen (siehe Grafik). Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass ein aus der Vogelnestschaukel gefallenes Kind vom festen Teil des Sitzes getroffen wird.
1 = fester Teil 2 = flexibler Teil h4 = Bodenfreiheit
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  • Die größtmögliche freie Fallhöhe der Nestschaukel wird von der Oberseite des starren Stützrahmens (fester Teil des Sitzes) in Rahmenmitte bei 60° Auslenkung gemessen (siehe Grafik). Die Anforderung an den stoßdämpfenden Boden ergibt sich aus der größtmöglichen freien Fallhöhe.
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D = größtmögliche freie Fallhöhe
2 = Messpunkt für die freie Fallhöhe an Vogelnestschaukeln (Mittelpunkt des starren Stützrahmens)

  • Bei Schaukelsitzen mit einer Breite > 0,5 m z. B. bei Vogelnestschaukeln errechnet sich die Breite der Aufprallfläche mit folgender Formel:
Breite der Aufprallfläche = 1,75 m + (Durchmesser der Vogelnestschaukel – 0,5 m)
  • Um seitliches Hineinlaufen in den Schaukelbereich zu erschweren, kann z. B. eine Bepflanzung als Barriere dienen.
  • Der Mindestabstand zwischen dem seitlichen Gerüst der Schaukel und dem seitlichen Stützrahmen des Vogelnestes beträgt:
≥20 % Länge der Schaukelabhängung (Messung zwischen Lager und Stützrahmen) (+ 0,4 m)
  • Bei Neuanschaffung von Vogelnestschaukeln ist darauf zu achten, dass die Hauptbefestigungen der Schaukel am Gerüst durch Haltevorrichtungen gesichert werden. Im Falle des Bruchs einer Hauptbefestigung wird das Vogelnest durch die zweite Vorrichtung gehalten.
  • Im Team müssen Regeln zur Nutzung der Vogelnestschaukel aufgestellt werden, z. B. zur Anzahl und Auswahl der schaukelnden Kinder, zur Aufsichtsführung. Beim Aufstellen der Regeln werden die Informationen des Herstellers berücksichtigt. Die Regeln sind mit den Kindern zu besprechen und einzuüben.
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