Rutschen gehören zu den beliebtesten Spielplatzgeräten von Kindern. Nervenkitzel und Spielwert werden durch Länge, Gefälle, Tunnel und Kurven erhöht.
Bei der sicherheitstechnischen Bewertung von Rutschen werden unterschieden:
Zusätzlich werden Rutschen nach der Art und Beschaffenheit ihrer Auslaufteile in Typ 1 und Typ 2 klassifiziert.
Je nach Länge des Auslaufteils ändern sich die Anforderungen an die Länge der Aufprallfläche.
A | Einsitzteil |
B | Rutschteil |
C | Auslaufteil |
D | Freie Fallhöhe |
Bei Aufstellung und Betrieb von Rutschen sind definierte Anforderungen an folgende Bauteile einzuhalten:
- Rutschenaufgang
- Höhe der Seitenteile, Seitenbrüstung
- Länge des Einsitzteils
- Rutschenbreite und Neigungswinkel der Rutsche
- Länge des Auslaufteils
- Höhe des Auslaufteils über dem Untergrund
- Seitenbegrenzung
- Rutschenoberfläche
- Fallraum
- Aufprallfläche
Folgende besondere Anforderungen an Rutschen sind zu erfüllen:
- Fangstellen für Kleidung wie z. B. Kordeln und Haare sind auszuschließen.
- Das Einsitzteil muss mindestens 35 cm Länge haben.
- Die Breite des Einsitzteils muss der Breite des Rutschteils entsprechen.
- Das Einsitzteil muss über ein Absturzsicherungselement mit einer Brüstungshöhe ≥ 70 cm verfügen, wenn
- die Länge des Einsitzteils mehr als 40 cm oder
- die freie Fallhöhe des Einsitzteils mehr als 2 m beträgt.
- Der Neigungswinkel des Rutschteils zur Horizontalen darf durchschnittlich 40° nicht überschreiten. Winkel über 60° sind unzulässig.
- Der Seitenschutz am Einsitzteil muss ununterbrochen und fortlaufend am Rutschteil weitergeführt werden.
- Nutzer sollten beim Rutschen erst im Auslaufteil zum Stillstand kommen, soweit nichts Anderes beabsichtigt.
- Die Höhe zwischen Rutschenende und Boden darf bei Rutschen ab 1,5 m Länge max. 35 cm, bei kürzeren Rutschen max. 20 cm betragen.
- Der Auslaufbereich der Rutschen sollte nicht im Spielbereich des Sandkastens münden.
Folgende besondere Anforderungen an Rutschen sind zu erfüllen:
Die Kanten des Seitenschutzes müssen gerundet sein (Radius von mindestens 3 mm) oder mit einem Schutz versehen sein, um Verletzungen des Nutzers zu vermeiden. Die Höhe des Seitenschutzes richtet sich nach der freien Fallhöhe entsprechend folgender Tabelle:
freie Fallhöhe (h) | minimale Höhe der Seitenbrüstung (p) |
---|---|
bis 1,2 m Höhe | 10 cm |
über 1,2 m Höhe bis 2,5 m Höhe | 15 cm |
über 2,5 m Höhe | 50 cm |
Hinweise:
- In heißen Sommermonaten können sich Rutschen durch intensive Sonneneinstrahlung stark aufheizen. Diese Gefährdung sollte bei der Planung des Außengeländes beachtet werden, indem die Rutsche z. B. in Richtung Norden ausgerichtet oder der Schattenwurf von Gebäuden oder der Schattenwurf natürlicher Vegetation genutzt wird.
An heißen Tagen muss die Aufheizung der Rutsche geprüft werden, ggf. muss sie der Nutzung entzogen werden. - Kinder sollten nicht gemeinsam mit Erwachsenen rutschen, da das Kind mit einem Bein an einer Stelle der Rutsche hängen bleiben könnte. Dabei ist es möglich, dass der Schwung und das Gewicht des Erwachsenen beide weiterschiebt und dies in der Folge zu Knochenbrüchen der unteren Extremitäten beim Kind führen kann.
Hangrutschen
Der Zugang zur Hangrutsche kann direkt vom Hang oder über eine Leiter, Rampe oder Treppe erfolgen. Zu den Anforderungen für Rutschen gilt zusätzlich:
- Hangrutschen sind wegen der geringen Fallhöhen sicherer. Die notwendigen Aufprallflächen sind auch bei Hangrutschen einzuhalten.
- Bei kleinen erhöhten Plateauflächen sind bei zu erwartenden Drängeleien die am Einsitzteil angrenzenden seitlichen Bereiche durch einen Handlauf oder einer Brüstung abzusichern.
Hinweis:
Zur Vermeidung von Verletzungen dürfen sich im Fallraum keine Hindernisse befinden. Die Aufprallfläche muss frei sein von scharfkantigen, harten und hervorstehenden Gegenständen. Dies gilt auch für Pfosten, die nicht bündig mit angrenzenden Teilen abschließen und herausragende Fundamente.
Zur Sicherung und Stabilisierung der Seitenbereiche von Hangrutschen und zur Vermeidung von Erdabtrag können zur Hangabsicherung Rundhölzer mit einem Mindestdurchmesser von 20 cm und Fixierung durch korrosionsbeständige Erdnägel, Erdanker oder Pflöcke verwendet werden.
Freistehende Rutschen
Folgende zusätzliche Anforderungen an freistehende Rutschen sind zu erfüllen:
- Der Zugang zur Rutsche erfolgt in der Regel über eine Sprossenleiter
- Die Breite des Aufgangs darf nicht schmaler als das Einsitzteil sein.
- Die Höhe des Einsitzteils darf 2,5 m nicht überschreiten.
- Das Einsitzteil muss grundsätzlich über ein Absturzsicherungselement mit einer Brüstungshöhe an einem Punkt ≥ 70 cm verfügen, wenn die freie Fallhöhe ≥ 1 m beträgt.
Anbaurutschen
Folgende zusätzliche Anforderungen an Anbaurutschen sind zu erfüllen:
- Liegt das Einsitzteil ganz oder teilweise über der Plattformkante, muss das Absturzsicherungselement an einem Punkt mindestens 50 cm hoch sein.
- Bei freien Fallhöhen von mehr als 1 m muss an der Zugangsöffnung der Anbaurutsche eine Durchlaufsicherung vorhanden sein. Die Höhe der Durchlaufsicherung muss zwischen 60 und 90 cm über dem Einsitzteil liegen.
- Die Öffnung in der Brüstung muss so breit wie das Einsitzteil sein.