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A Schutz vor Fangstellen

Stand: 25.06.2025

Fangstellen ergeben sich aus Situationen, bei denen z. B. Körper, Körperteile oder Kleidungsstücke hängen bleiben können und sich dann der Nutzer des Spielplatzgerätes nicht selbstständig befreien kann. Dies kann betreffen:

  • Kopf und Hals
  • Kleidung und Haar
  • Ganzer Körper
  • Fuß oder Bein
  • Finger

In diesem Zusammenhang müssen auch mögliche Werkstoffveränderungen z. B. durch Verformung bei der Nutzung von Spielplatzgeräten, die zu Fangstellen führen können, durch den Hersteller ausgeschlossen werden.

Öffnungen, die nach unten in einem Winkel von weniger als 60° zusammenlaufen, dürfen nicht vorhanden sein.

Hinweis:

Bei Spielplatzgeräteprüfungen sind Prüfkörper einzusetzen. Zur Feststellung von Fangstellen bedarf es beim Umgang mit Prüfkörpern einer theoretischen und praktischen Sachkunde. Die Prüfung von Spielplatzgeräten ist z. B. notwendig:

  • beim Neubau,
  • bei der Neuaufstellung,
  • bei der jährlichen sicherheitstechnischen Überprüfung,
  • bei wesentlichen konstruktiven Änderungen.

Wesentliche Sicherheitsmaße zu Fangstellen sind unter Sicherheitsmaße für Kinder zu finden.

Fangstellen für Kopf und Hals

Spielplatzgeräte müssen so gebaut sein, dass Öffnungen keine Fangstellen für Kopf oder Hals bilden, weder bei Bewegungen mit dem Kopf voran noch bei Bewegungen mit den Füßen voran. Diese Art von Fangstellen kann angetroffen werden bei:

  • vollständig umschlossenen Öffnungen, durch die ein Benutzer mit dem Kopf oder den Füßen voran rutschen kann,
  • teilweise umschlossenen oder V-förmigen Öffnungen,
  • anderen Öffnungen, z. B. Scherstellen oder bewegliche Öffnungen.

Fangstellen für Kleidung und Haar

Fangstellen für Kleidung (z. B. Schal, Kordeln, Schmuck) und Haare sind dort auszuschließen, wo der Nutzer eine erzwungene Bewegung durchführt. Hierdurch sollen insbesondere die Gefahren einer Strangulation vermieden werden. Erzwungene Bewegungen können z. B. auf Rutschen, an Kletterstangen und bespielbaren Dächern stattfinden.

Geräte müssen so konstruiert sein, dass Fangstellen dieser Art nicht entstehen. Konstruktiv sind zu vermeiden:

  • Spalten oder V-förmige Öffnungen, in denen Teile der Kleidung oder Haare hängen bleiben können,
  • Vorsprünge, an denen Kleidung oder Haare hängen bleiben können,
  • Spindeln und drehende Teile, bei denen ein Aufwickeln von Kleidung oder Haaren möglich ist.
 

Fangstellen für den ganzen Körper

Geräte sind so zu konstruieren, dass keine Körperfangstellen auftreten können. Diese Art von Fangstellen kann insbesondere in Spieltunneln auftreten.

Zur Vermeidung von Fangstellen in Spieltunneln gelten folgende Anforderungen:

(Maße in Millimeter)Ein Ende offenBeide Enden offen
Schräge<5° nur aufwärts beim Zugang<15°> 15°
Min.-Innenmaß*
>750>400>500>750>750
Länge<2.000<1.000<2.000<10.000<10.000
Andere AnforderungenkeinekeinekeinekeineVorrichtungen zum Klettern, z. B. Stufen oder Griffe

*gemessen an der engsten Stelle
Anmerkung: Bezüglich Tunnelrutschen siehe DIN EN 1176-3:2017-12

Tabelle: „Anforderungen an Tunnel“ in Anlehnung an DIN EN 1176-1:2024-05

In Kindertageseinrichtungen sollte der Tunnel keinesfalls - wie nach Norm möglich - 10 m lang sein. Um eine gute Einsehbarkeit zu gewährleisten und die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Kind und pädagogischer Fachkraft zu erhalten, sollte stattdessen ein deutlich kürzeres Längenmaß gewählt werden. Es muss auch bedacht werden, dass im Notfall eine Rettung aus dem Tunnel möglich ist.

Fangstellen für Fuß oder Bein

In Kindertageseinrichtungen sollte der Tunnel keinesfalls - wie nach Norm möglich - 10 m lang sein. Um eine gute Einsehbarkeit zu gewährleisten und die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Kind und pädagogischer Fachkraft zu erhalten, sollte stattdessen ein deutlich kürzeres Längenmaß gewählt werden. Es muss auch bedacht werden, dass im Notfall eine Rettung aus dem Tunnel möglich ist.

Fangstellen für Fuß oder Bein

Spielplatz- und Klettergeräte sind so zu konstruieren, dass Fangstellen für Fuß oder Bein vermieden werden.

Flächen zum Laufen/Gehen dürfen keine Spalte oder Öffnungen aufweisen, in denen der Fuß oder das Bein hängen bleiben kann. Spalte in der Hauptlaufrichtung dürfen nicht größer als 30 mm sein, gemessen quer zur Laufrichtung. Diese Anforderungen gelten nicht für Flächen, die mehr als 38° von der Horizontalen geneigt sind.

Herausstehende Elemente an Spielplatzgeräten z. B. Fußstützen oder Handgriffe an denen Kinder mit Fuß oder Bein hängen bleiben können, sind zu verhindern.

 

Fangstellen für Finger

An Spielplatzgeräten sind Fingerfangstellen auszuschließen. Fingerfangstellen sind insbesondere Öffnungen wie Spalten oder Löcher mit einem Durchmesser von 8 – 25 mm in denen Finger hängen bleiben können, während sich der Körper in einer erzwungenen Bewegung befindet (z. B. beim Rutschen). Vergleichbare Öffnungen, die mehr als 1 m über der Aufprallfläche des Spielplatz- oder Klettergerätes (z. B. Boulderwand) liegen, gelten ebenfalls als Fingerfangstellen.

Witterungsbedingte Trockenrisse in Hölzern gelten nicht als Fangstellen. Durch die Verjüngung des Risses nach innen kann das Hängenbleiben der Finger nahezu ausgeschlossen werden.

Hinweis: Maße zu Kettengliedern sind unter Schaukeln zu finden.

Webcode: W68