Allgemeine Informationen
Im Frühjahr, wenn die Wolken aufreißen und die Temperaturen steigen, freut man sich darauf, Sonne zu tanken. Denn Sonne macht glücklich und stärkt den Organismus. Neben diesen positiven Effekten ist aber auch die schädigende Wirkung der Sonneneinstrahlung zu beachten.
Intensive Sonneneinstrahlung kann die Haut nachhaltig schädigen, frühzeitig altern lassen und erhöht die Wahrscheinlichkeit, später an Hautkrebs zu erkranken. Neben der Höhe der Sonneneinstrahlung in Form von ultraviolettem Licht (UV-Strahlung) können aber auch Umwelt- und genetische Faktoren, wie z. B. eine helle Augen- und/oder Haarfarbe, ein schlechtes Bräunungsvermögen oder Sommersprossen vermehrt zu Hautschädigungen führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dem Thema Sonnenschutz besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Kinderhaut gilt als besonders schutzbedürftig, denn diese ist um ein vielfaches empfindlicher, als die der Erwachsenen. Auch hat sich das Bewusstsein von Kindern für Folgen einer intensiven Sonneneinstrahlung noch nicht so wie bei Erwachsenen entwickelt, so dass eine nachhaltige Begleitung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen durch das pädagogische Personal erforderlich ist.
Das pädagogische Personal muss sich seiner Vorbildfunktion beim Thema Sonnenschutz bewusst sein, denn Kinder ahmen in ihrem Verhalten ihre erwachsenen Vorbilder nach. Damit Kinder lernen, sich selbst verantwortungsvoll vor den Risiken der Sonne zu schützen, ist wichtig, dass auch das pädagogische Personal schützende Kleidung trägt, sich regelmäßig eincremt und intensive Sonneneinstrahlung meidet. Auch die Eltern der Kinder sollten in die Regelungen zum Sonnenschutz eingebunden werden, z. B. auf Elternabenden, mit Hilfe von Aushängen und Elternbriefen oder durch persönliche Gespräche. Es empfiehlt sich, das Thema Sonnenschutz in der pädagogischen Konzeption zu verankern.
Technische Sonnenschutzmaßnahmen
Im Außenbereich werden Rückzugsmöglichkeiten vor intensiver Sonneneinstrahlung benötigt, um Kinder und Beschäftigte vor schädigender UV-Strahlung und hohen Temperaturen schützen zu können.
Deshalb sind ausreichend verschattete Flächen notwendig, z. B. unter größeren Bäumen, Sonnensegeln, Sonnenschirmen oder Markisen. Insbesondere Spielbereiche, die eine längere Aufenthaltsdauer erwarten lassen, wie Sand- und Wassermatschspielflächen sollten verschattet sein.
Sonnenschutzsysteme müssen stand- und kippsicher aufgestellt werden.
In der Planungsphase ist es unabdingbar, sich den Verlauf der Sonne anzuschauen. Die Position der Sonne verändert sich sowohl im Tages- als auch im Jahresverlauf. Der gewünschte Schattenwurf ist somit großen Veränderungen unterworfen. Daher muss geprüft werden, ob bei sonnenintensiven Tageszeiten eine ausreichende Wirksamkeit der Verschattung gegeben ist. Eine in der Planungsphase durchgeführte Schattensimulation ist empfehlenswert.
Es ist auch zu bedenken, ob ein Sonnensegel ausreichende Windlasten aufnehmen kann und ob besondere Maßnahmen bei einer Sturmwarnung erforderlich sind. Hierzu sind die Auskünfte des Herstellers in der Montage- und Bedienungsanleitung zu Rate zu ziehen.
Sonnensegel, Sonnenschirme und Markisen können auch eine Schutzwirkung gegen Regen aufweisen. Aktivitäten können unter dieser Voraussetzung an regnerischen Tagen auch geschützt im Außenbereich durchgeführt werden.
Organisatorische und pädagogische Sonnenschutzmaßnahmen
Die notwendigen organisatorischen und pädagogischen Sonnenschutzmaßnahmen sind insbesondere jahres- und tageszeitlich bedingt und hängen von der Stärke der ultravioletten Sonnenstrahlung ab. Das Bundesamt für Strahlenschutz oder der Deutsche Wetterdienst liefern hierzu verlässliche Vorhersagen über die Stärke der UV-Strahlung. Regional wird auf diesen Internetseiten der UV-Index tagaktuell aufgeführt.
Im Team einer Kindertageseinrichtung sollten Regeln und Verhaltensweisen abgestimmt werden, wie man sich an sonnigen Tagen verhält. Auch sollten Kinder ihrem Alter und Entwicklungstand entsprechend einbezogen werden. Eine Wissensvermittlung der wohltuenden aber schädigenden Wirkung der Sonne sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen sollte regelmäßig durchgeführt werden.
Sonnenschutz-Regeln
- Die Mittagssonne zwischen 11.00 Uhr und 15.00 Uhr meiden.
- Es sollte Kleidung angezogen werden, die alle freien und empfindlichen Körperstellen vor Sonneneinstrahlung schützt. Hierbei empfiehlt sich das Tragen:
- eines Sonnenhutes mit Nackenschutz
- eines langarmigen, eng gewebten, weiter geschnittenen Shirts für die Arme
- einer langen Hose oder eines langen Rockes zur Bedeckung der Beine
- von Schuhen, die die Füße weitestgehend (einschließlich Fußrücken und Ferse) bedecken
- Alle unbedeckten Körperstellen sollten mit einem geeigneten Sonnenschutzmittel (s. u.) eingecremt werden.
- Getränke wie Mineralwasser und ungesüßte Tees sollten jederzeit zur Verfügung stehen.
- Je jünger das Kind, desto strenger muss auf den Sonnenschutz geachtet werden.
Wenn zusätzlich Sonnenbrillen getragen werden, sollten diese bruchfest sein. Sonnenbrillen mit einer Kennzeichnung „UV-400“ (nach DIN EN ISO 12312-1) bieten einen geeigneten UV-A-Schutz.
Sonnenschutz-Regeln für Säuglinge und Kleinkinder
- Kinder unter 2 Jahren dürfen keinesfalls in die direkte Sonne, da ihr körpereigener UV-Schutz noch nicht ausreichend ausgebildet ist. Pädagogische Fachkräfte bleiben mit den Kindern im Schatten bzw. lassen Kinder nur im Schatten schlafen oder spielen. Auch mit einem Sonnenschutz, wie einem Schirm oder einem Sonnensegel, sollte die pralle Sonne vermieden werden. Es besteht die Gefahr, dass Kinder überhitzen.
- Kinder unter 2 Jahren sollten möglichst auch im Schatten vollständig (wie oben beschrieben) mit dünner, luftiger Kleidung angezogen bleiben.
Sonnenschutzmittel
Bei der Verwendung von Sonnenschutzmitteln ist es sinnvoll, wenn die Eltern ihre Kinder vor dem Kita-Besuch eincremen. In der Kindertageseinrichtung sollten die Kinder vom pädagogischen Personal nachgecremt werden, wobei im Laufe der Zeit die Eigenständigkeit der Kinder gefördert werden sollte.
Sonnenschutzmittel können allergen wirkende Inhaltsstoffe enthalten. Zum Schutz der Beschäftigten wird die Bereitstellung von Einwegschutzhandschuhen empfohlen.
Beim Eincremen sollte grundsätzlich nach dem Prinzip „Viel hilft viel!“ verfahren werden. Die Sonnencreme wird dick und gleichmäßig aufgetragen. Dabei sind die sogenannten „Sonnenterrassen“ wie Stirn, Ohren, Nase, Lippen, Kinn, Schultern und Fußrücken besonders gründlich einzucremen.
Bei der Wahl der Sonnencreme ist auf einen möglichst hohen Lichtschutzfaktor, der UV-A- und UV-B-Schutz bietet, zu achten. Produkte, die ein UVA-im-Kreis-Symbol tragen, enthalten 1/3 UV-Filter, die die Haut vor UV-A-Strahlung schützt.
Um Gesundheitsgefahren wie allergischen Reaktionen vorzubeugen, sollte die Produktverträglichkeit der Sonnencreme mit den Eltern im Vorfeld geklärt werden.
Falls im Außenbereich intensive Wasser(matsch)spiele erfolgen, sollte auch auf die Wasserfestigkeit der Sonnencreme geachtet werden.
Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für Beschäftigte
„Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag. Der Arbeitgeber hat Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, durch die die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering gehalten wird."
ArbMedVV, Teil 3 Abs. 2 Nr. 5
Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag. Der Arbeitgeber hat Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, durch die die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering gehalten wird.
Da Beschäftigte einer Kindertageseinrichtung besonders in den Sommermonaten einer intensiveren UV-Strahlung ausgesetzt sind, besteht auch hier eine Fürsorgepflicht seitens des Trägers. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob die in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV, Teil 3 Abs. 2 Nr. 5) genannten Voraussetzungen auf die von ihm zu beurteilenden Tätigkeiten der Beschäftigten zutreffen oder nicht.
Träger, deren Beschäftigte Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausüben, müssen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
Inhalt dieser Vorsorge sind eine allgemeine Anamnese, eine Arbeitsanamnese, eine Beratung und gegebenenfalls eine Hautuntersuchung. Diese Angebotsvorsorge ist kostenfrei und erfolgt innerhalb der Arbeitszeit.