Spiel- und Bastelmaterial muss so gestaltet und ausgewählt sein, dass Kinder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht gefährdet werden.
Die CE-Kennzeichnung auf oder am Spielzeug in Verbindung mit der jeweiligen Altersangabe ist eine wichtige Information zur Kindersicherheit für den betreffenden Gegenstand.
Bei Spiel-, Bastel- und Werkmaterialien ist auf deren Eignung für die Zielgruppe zu achten. Scheren, Prickelnadeln, Kleinteile, Leimflaschen oder -tuben gehören nur in die Hände von Kindern unter drei Jahren, wenn eine erhöhte Aufsicht gegeben ist. Daher muss bei altersgemischten Gruppen bedacht werden, ob die Selbstständigkeit, die bei älteren Kindern gefördert werden soll, zu Konflikten im Hinblick auf die Kleinen führen kann.
Hier wird im Rahmen der gebotenen Aufsicht sorgfältig abzuwägen sein, welches Risiko eingegangen werden soll und noch darf, damit alle Kinder der Einrichtung in ihrer altersspezifischen Entwicklung gefördert werden können.
Materialien für das künstlerische Gestalten sollten möglichst formbar sein; Sandknetmasse oder Ton sind geeignet zum Kneten, Schmieren und Modellieren. Auch andere Naturmaterialien können zum Modellieren, Basteln und Werken geeignet sein.
Es ist zu beachten, dass beim Abformen von Körperteilen mit Modellgips die Gefahr schwerer Hautverbrennungen besteht. Als Modelliermassen sind nur Alginat- oder hautfreundliche Silikonprodukte zu empfehlen.
Technische Merkblätter, Produkthinweise oder Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte sind zu beachten. Produkte dürfen nur entsprechend den Herstellerangaben und für den vorgesehenen, vom Hersteller beschriebenen Verwendungszweck eingesetzt werden.
Beim Einsatz von Spiel- und Bastelmaterialien ist es sinnvoll, geeignete Materialien so zu präsentieren, dass Kinder Lust bekommen, mit ihnen zu hantieren und zu lernen. Zu beachten sind dabei folgende Sicherheitshinweise:
- Ungefährliches Spielzeug und anderes Material für Kinder leicht zugänglich und überschaubar aufbewahren. Überfüllte Regale und geöffnete Schränke vermeiden.
- Plastiktüten, Luftballons, Kordeln, Springseile sowie spitze und scharfe Gegenstände nie in Reichweite von Kleinkindern aufbewahren.
- Auf lautes Spielzeug verzichten, da das kindliche Innenohr äußerst empfindlich auf laute Geräusche reagiert und um die Lärmkulisse generell zu begrenzen.
- Auf Lösungsmittelfreiheit von z. B. Malfarben und Stiften achten.
- Geprüftes Spielzeug (z. B. mit einem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder dem roten Kennzeichen Spiel-gut) beschaffen.
- Verschluckbare Kleinteile (z. B. Muggelsteine, Figuren von Brettspielen, Perlen) wegen Erstickungsgefahr dem Zugriff von Kleinkindern entziehen.
Ob Kleinteile gefährlich sind, hängt von deren Größe und Form ab. Dies lässt sich:
- mit einem handelsüblichen Prüfzylinder für Kleinteile (Kleinteiletester nach DIN EN 71-1, siehe Abb. rechts) oder
- bei Kugeln und Saugnäpfen (napfförmige Befestigungsmittel, welche sich durch Unterdruck an glatten Oberflächen z. B. an Glasscheiben festsaugen) mit einer Prüfschablone (Prüfschablone nach DIN-EN 71-1, siehe Abb. rechts) feststellen.
Sogenannte „Wasserperlen“, die z. B. als Wasserreservoir für Schnittblumen eingesetzt werden, können besonders gefährlich sein. Das Verschlucken oder Einführen in Körperöffnungen kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, da sich das Volumen der Wasserperlen durch Feuchtigkeit um ein Vielfaches erhöht.
Hinweise zu gefährlichen Produkten können in der Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen werden.