Tür mit Verglasung, die zum Spielplatz des Kindergarten führt ©Unfallkasse NRW

E Bodenbeläge

Zur Vermeidung von Sturz- und Rutschunfällen müssen im Eingangsbereich geeignete Bodenbeläge vorhanden sein. Bodenbeläge im Eingangsbereich innerhalb des Gebäudes müssen mindestens der Bewertungsgruppe R 9 und außen mindestens der Bewertungsgruppe R 11 oder R 10 V4 zugerechnet werden können.

Zur Erhaltung der rutschhemmenden Eigenschaften des Bodenbelages sind im Eingangsbereich besondere Maßnahmen zu treffen, durch die Schmutz und Nässe zurückgehalten werden können.

Hierzu eignen sich rutschsichere und großflächige, mit der Fußbodenoberkante bündig liegende Schuhabstreifmatten, die über die gesamte Durchgangsbreite reichen und mindestens 1,5 m tief sind.

Weitere Hinweise zu Fußböden finden Sie hier.

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