Das pädagogische Personal hat eine Fülle von unterschiedlichen Arbeitsaufgaben zu leisten, dazu zählen insbesondere die Betreuung, Bildung, Förderung und Beaufsichtigung der Kinder. Dies erfordert ein hohes Maß an Konzentration und Flexibilität.
Um diesen Anforderungen gewachsen zu sein, ist es unerlässlich, dass das Personal in Ruhe Pause machen kann.
Pausen sind grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben und dienen
- arbeits- und störungsfreien Zeiten
- der Regeneration der Arbeitsfähigkeit
- dem Erhalt von Sicherheit und Gesundheit bei den Beschäftigten.
So müssen verbindliche Pausenregelungen in den Dienstplänen vorgesehen werden.
Falls Auszubildende, andere Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter in der Kindertageseinrichtung arbeiten, sind besondere gesetzliche Regelungen für diese Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen.
Um Arbeitspausen machen zu können, besteht die Verpflichtung, Pausenräume einzurichten, wenn der Schutz von Sicherheit und Gesundheit dies erfordert, beispielsweise bei andauernder einseitig belastender Körperhaltung oder Lärmbelastung. Unabhängig davon muss ab 10 anwesenden Beschäftigten ein Pausenraum eingerichtet werden. Erforderlich ist dieser auch, wenn üblicherweise Dritte, wie zum Beispiel Eltern, Zutritt zu den Arbeitsbereichen haben. Aus diesen Gründen sollte in einer Kindertageseinrichtung immer ein Pausenraum zur Verfügung stehen.
Ein Pausenraum muss den Beschäftigten ermöglichen, ihre Pausen ungestört und in einer gesundheitsförderlichen Umgebung zu verbringen.
Die Raumgrundfläche beträgt mindestens 6 m2 wobei für jede gleichzeitig anwesende beschäftigte Person eine zusätzliche Fläche von mindestens 1 m2 inklusive Sitzgelegenheit und Tisch zu berücksichtigen ist. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen. Die lichte Höhe des Pausenraumes darf 2,50 m nicht unterschreiten.
Pausenräume müssen mit Sichtverbindungen nach außen versehen sein und ausreichend Tageslicht einlassen können. Es ist zudem erforderlich, dass Pausenräume
- eine angemessene Raumtemperatur (mindestens 21 °C) erreichen können
- eine gute Innenraumbeleuchtung aufweisen
- über ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft verfügen
Zur ansprechenden Raumqualität des Pausenraums wird grundsätzlich auch eine gute Raumakustik erforderlich sein.
Ein persönliches und abschließbares Garderobenfach für jede Mitarbeiterin oder jeden Mitarbeiter wird empfohlen.
Außerhalb der Pausenzeiten kann ein Pausenraum soweit erforderlich z. B. auch für Dienstbesprechungen, Bildungsdokumentationen, Arbeitskreise, Elterngespräche und Vorbereitungen genutzt werden.