Kind hält eine Hand am Fensterglas ©Юлия Завалишина - stock.adobe.com

AA Fenster

Stand: 08/2024
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In einer Kindertageseinrichtung müssen Aufenthaltsbereiche im Gebäude ausreichend Tageslicht einlassen. Dazu sollte die Fens­terfläche mindestens 1/10 der Grundfläche des Raumes betragen. Fenster müssen - soweit keine Lüftungsanlage vorhanden ist - ausreichend groß und zu öffnen sein, um Räu­me genügend be- und entlüften zu können.

Fenster sind so zu gestalten, dass sie beim Öffnen und Schließen Kinder nicht gefährden und im geöffnetem Zustand nicht in den Aufenthaltsbereich hineinragen.

Bestehen Absturzgefahren an Fenstern, sind technische Maßnahmen erforderlich, um ein unbefugtes vollständiges Öffnen durch Kinder zu verhindern. 

Beim Verwenden von Kipp-vor-Dreh-Beschlägen erlangt man durch Betätigung des Fensterbeschlags zuerst die Kippstellung des Fensters. Der Fenstergriff wird in eine waagerechten Griffstellung (90° Stellung) gebracht. Ein unbeabsichtigtes Aufdrehen des Fensterflügels wird dadurch unterbunden. Erst eine 180°-Stellung ermöglicht ein komplettes Öffnen des Fensterflügels. Fenstergriffe, die mit Druckknöpfen oder Schlössern ausgestattet sind, erhöhen zusätzlich die Sicherheit. So müssen an Fenstergriffen entweder erst Entriegelungsknöpfe gedrückt oder Schlösser mit Schlüsseln aufgeschlossen werden, um Fensterflügel vollständig öffnen zu können.

Das vollständige Öffnen eines Fensters (Stoßlüftung) wird dann bei Bedarf unter Berücksichtigung der notwendigen Aufsicht erfolgen. Achten Sie hierbei darauf, dass vor den geöffneten Fenstern keine Gegen­stände wie Stühle, Tische, Sofas oder Spielzeugkisten vorhanden sind, die von den Kindern bestiegen werden können.

Von Griffen, Hebeln und Schlössern dürfen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefährdungen für die Kinder und die Beschäftigten ausgehen.

Das wird beispielsweise erreicht, wenn:

  • Griffe und Hebel gerundet und in jeder Stellung eines Flügels mindestens 25 mm zu feststehenden Teilen des Fensters oder der Fensterlaibung angeordnet sind,
  • Hebel für Panikbeschläge seitlich drehbar oder als Wippe ausgebildet sind,
  • Hebel für Kippfenster zurückversetzt in der Fensternische angeordnet sind oder
  • Griffe und Hebel von einem sicheren Standort betätigt werden können.
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