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S Schlafen und Ruhen

Stand: 06/2022

Einführung

Kinder benötigen zum Ausgleich von Bewegung und Aktivität Phasen der Ruhe und Entspannung. Schlaf- und Ruheräume sowie weitere Rückzugsbereiche sind deshalb unverzichtbar. Sie bieten während des gesamten Tages Rückzugs- und Entspannungsmöglichkeiten. Verlässliche Schlafrituale helfen Kindern, sich im Raum wohl und geborgen zu fühlen. So können sie beruhigt loslassen und entspannt einschlafen.

Schlaf- und Ruheräume sollten möglichst angrenzend an Gruppenräume zur Verfügung stehen. Jedem Kind sollte ein eigener alters- und entwicklungsgerechter sowie geeigneter Schlafplatz bereitstehen. Eigene, abgegrenzte Schlafgelegenheiten schützen Kinder vor Verletzungen z. B. durch Tritte oder das Verdecken der Atemwege durch Gegenstände anderer schlafender Kinder.

Ein Ruhe- und Schlafraum ist gut gelüftet, wobei die ideale Raumtemperatur zum Schlafen bei circa 18° Celsius liegt. Kinderbetten sollen nicht direkt neben Heizkörpern aufgestellt werden. Schlafplätze sind vor Sonneneinstrahlung (z. B. durch Außenjalousien) und Zugluft zu schützen.

Weitere Gefährdungen beim Schlafen werden vermieden, wenn z. B.

  • Kinder nicht aus größerer Höhe herausfallen können.
  • Kinder keiner Erstickungsgefahr z. B. durch Gegenstände ausgesetzt sind.
  • zwischen den Schlafplätzen ausreichend Bewegungsraum besteht.

Aufsicht

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In Kindertageseinrichtungen gibt es Zeiträume, in denen Kinder Gelegenheiten erhalten, zu schlafen oder zur Ruhe zu kommen. Die Art und Intensität der Aufsicht orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und der Entwicklung der Kinder (z. B. deren physischen und psychischen Verfassung) und ist im Einzelfall tagesaktuell festzulegen. So kann es - je nach Situation - ausreichend sein, dass nach schlafenden Kindern in regelmäßigen Zeitabständen geschaut wird oder aber eine dauerhafte Anwesenheit einer pädagogischen Fachkraft erforderlich ist.

Kindern sollte auch im Tagesablauf ermöglicht werden, ihren individuellen Schlaf- und Ruhebedürfnissen nachkommen zu können. Hier wird die Aufsicht ebenfalls durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt.

Der Einsatz eines Babyphones kann die Aufsichtsführung unterstützen. Um schnell vor Ort zu sein, helfen kurze Wege zwischen Schlaf- bzw. Ruheraum und Aufenthaltsbereich der aufsichtführenden pädagogischen Fachkraft. Ein abdunkelbares Sichtfenster in der Zugangstür kann dabei unterstützen, einen schnellen Überblick über die Situation zu erhalten.

Falls eine Kamera eingesetzt wird, ist die Einwilligung der Eltern erforderlich.

Beleuchtung und Verdunkelung

Schlaf- und Ruheräume müssen mit einer Beleuchtung ausgestattet sein, die eine Mindestbeleuchtungsstärke von 300 Lux garantiert. Der Einsatz von dimmbaren Lampen ist besonders empfehlenswert.

Wenn die Kinder schlafen und der Raum verdunkelt ist, muss gewährleistet sein, dass das Personal ohne Schwierigkeiten eine Übersicht im Raum hat. Dazu reicht üblicherweise eine Beleuchtungsstärke von 5 bis 10 Lux aus.

Der Einsatz von blendfreien Nachtlichtern kann sinnvoll sein und taucht den Raum in ein angenehmes Halbdunkel. Beim Einsatz von Nachtlichtern ist darauf zu achten, diese außerhalb der Reichweite der Kinder zu platzieren.


Damit Kinder zur Ruhe kommen können, müssen Schlaf- und Ruheräume über Verdunkelungsmöglichkeiten wie z. B. Rollos, Vorhänge oder Jalousien verfügen. Das betrifft auch die Oberlichter in einem Raum.

Zusätzlich sollten Fensterflächen bei starker Sonneneinstrahlung mit Außenjalousien verschattet werden können, um eine Überhitzung des Raumes zu vermeiden.

Ausstattung

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Kleinkinder schlafen am sichersten im Schlafsack; Säuglinge am sichersten in Rückenlage. An Schlafplätzen befinden sich keine weichen, voluminösen Materialien wie z. B. Babynestchen, Kissen, Daunendecken oder Schaffelle, in denen das Kind mit dem Gesicht versinken kann oder die einen Wärmestau verursachen können. Heizkissen und Wärmflaschen gehören ebenfalls nicht in ein Kinderbett.

Alle Schlafgelegenheiten sind so zu positionieren, dass Kinder keine gefährlichen Gegenstände erreichen können. Dazu gehören Schnüre und Bänder (z. B. an Rollos), Kabel, Steckdosen, Elektrogeräte, kleinteilige Gegenstände, Plastiktüten etc.

In unmittelbarer Nähe des Schlafplatzes befinden sich keine losen oder hängenden Stoffe wie z. B. Himmelbetten, Moskitonetze oder Gardinen.

Betten und Schlafgelegenheiten

Je nach Alter und Entwicklungsstand muss es Kindern möglich sein, ihre Schlafgelegenheit eigenständig erreichen und verlassen zu können. Geeignet sind z. B. Matratzen oder Betten mit Aus- und Einstiegsmöglichkeit.

Babybetten können für Säuglinge eingesetzt werden, da diese nicht selbstständig ein- oder aussteigen können.

Bei der Verwendung von Gitterbetten muss die Öffnungsweite der Gitterstäbe nach
DIN EN 716-1 zwischen 4,5 und 6,5 cm betragen, damit keine Fangstellen entstehen. Mit zunehmender Entwicklung der Kinder wird es notwendig, einige Stäbe aus den Gitterbetten zu entfernen, damit die Kleinkinder im Sinne der Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit unabhängig ihren Platz aufsuchen und verlassen können. Mit dieser Maßnahme werden auch Belastungen des Muskel-Skelett-Apparates des Personals vermieden.

Betten und andere Schlafgelegenheiten müssen sicher und nach Herstelleranleitung aufgebaut sein. Kinderbetten sollten nach Möglichkeit mit einem Prüfsiegel (z. B. GS-Siegel) versehen sein. Unabhängig davon müssen Bettböden so fixiert sein, dass sie nicht ohne Werkzeug gelöst und somit nicht von Kindern bewegt oder angehoben werden können. Schlafplätze müssen stabil sein, dürfen keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen und werden regelmäßig auf Gefahrenquellen (z. B. gelöste Schraubverbindungen, Fremdkörper) überprüft.

Etagen- oder Hochbetten sollten nicht bereitgestellt werden, da notwendige Absturzsicherungen ein selbstständiges Erreichen und Verlassen verhindern. Zudem können unnötige Hebevorgänge zu Rückenbelastungen der Beschäftigten führen.

Rückzugs- und Ruhebereiche

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Rückzugs- und Ruhebereiche geben älteren Kindern Gelegenheit, sich zurückziehen zu können. Diese Bereiche können sich auch innerhalb eines Gruppenraumes befinden, beispielsweise in Form von erhöhten Spielebenen.

Bei der Planung bzw. Beschaffung sowie beim Aufbau von Rückzugs- und Ruhebereichen in Form von erhöhten Spielebenen handelt es sich häufig um individuelle Maßanfertigungen, bei denen die örtlichen Gegebenheiten in die Planungen einfließen müssen.

Bei Auftragserteilung muss mit der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer schriftlich vereinbart werden, die Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen und den Stand der Technik zu beachten und einzuhalten.


Zur Vermeidung möglicher Gefährdungen sollten diese Spielebenen nach Aufstellung oder wesentlicher Änderung einer unabhängigen, dokumentierten Prüfung unterzogen werden. Da ähnliche Gefährdungen entstehen können wie bei Spielplatzgeräten muss die Prüfung auch Fangstellen im Sinne der Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176 berücksichtigen. Hierzu wird die Einbindung einer bzw. eines Sachkundigen für die Spielplatzgeräteprüfung empfohlen.

Als Hilfestellung für die Beurteilung der Sicherheit unterstützt die Checkliste zur Planung, Konstruktion, Bau und Abnahme erhöhter Spielebenen.

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