Grundsätzlich müssen die Wände in Mehrzweckräumen vom Fußboden bis zu einer Höhe von 2 m ebenflächig und glatt sein.
Aufgrund der Nutzungsart als Bewegungsraum gelten darüber hinaus besondere Regelungen:
- Ecken und Kanten müssen mit einem Radius von 10 mm gerundet oder entsprechend stark gefast sein.
- Fensterbänke dürfen nicht überstehen.
Heizungsventile oder andere Gegenstände sollten so installiert werden, dass sie nicht in den Bewegungsraum hineinragen.
Webcode: W30