Eine Wippe im Sandkasten ©Bianca - stock.adobe.com

A Autoreifen

Stand: 18.03.2025

Autoreifen sind auf öffentlichen Spielplätzen häufiger vorzufinden, sei es als Schaukeln (z. B. Begegnungsschaukeln), Kletterelemente, stoßdämpfende Materialien (z. B. unter Wippen) oder einfach als kreative Spielgeräte. Daher stellt sich auch für Kindertageseinrichtungen die Frage, ob Autoreifen im Außengelände eingesetzt werden können. Hierzu wird im Folgenden eine Bewertung vorgenommen.

Die Bewertung stützt sich auch auf die „Stellungnahme des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) zur Nutzung von Autoreifen und -schläuchen als Spielgeräte in Kindergärten“. Aufgrund des Ausgabedatums der Stellungnahme aus dem Jahr 2002 wurde von Seiten der Unfallkasse NRW beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, Nachfolgeinstitut) angefragt, ob dieser Auffassung weiterhin gefolgt wird. Das BfR hält auch weiterhin an der Stellungnahme des BgVV aus dem Jahr 2002 fest und veröffentlich diese auch auf ihrer Internetseite.

Autoreifen werden für Kraftfahrzeuge, z. B. PKWs, LKWs, zur Fortbewegung u. a., im Straßenverkehr hergestellt. Sie dienen einer zweckbestimmten Verwendung, um die Verbindung zwischen Fahrzeug und Fahrbahnbelag herzustellen. Wichtige Kriterien sind Festigkeit, Stabilität in Kurvenlagen, Beständigkeit bei hohen Temperaturen und Langlebigkeit.

Um diese Produkteigenschaften zu erreichen, werden für Autoreifen unterschiedlichste Rohstoffe und Chemikalien verwandt. Hierbei könnten auch Gummiinhaltstoffe sowohl mit allergenem als auch kanzerogenem (krebsauslösendem) Potential eingesetzt worden sein.

In einer Kindertageseinrichtung könnten sich diese Gefahrenpotentiale in folgenden Situationen entfalten:

  • Autoreifen, die in Innenbereichen gelagert werden und hierbei ausgasen.
  • Durch die Aufnahme von Gefahrstoffen durch intensiveren Haut- und auch oralen Kontakt.

Eine gesundheitliche Gefährdung kann somit nicht ausgeschlossen werden, auch wenn keine detaillierten Expositions- und Risikoabschätzungen von Autoreifenherstellern vorliegen. In einer Gefährdungsabschätzung muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die eingesetzten Chemikalien von Autoreifen anderen Anforderungskriterien unterliegen, als dies bei der Herstellung von Spielplatzgeräten und Spielzeug für Kinder der Fall ist.

In Kindertageseinrichtungen wird bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zu Autoreifen in der Regel von einem intensiveren Hautkontakt auszugehen sein. So begreifen Kinder Autoreifen als Spielgeräte, fassen diese an, setzen sich hinein oder tragen diese von Ort zu Ort. Im Rahmen der oralen Entwicklungsphase wäre auch ein Kontakt mit dem Mund denkbar. Somit ist nicht auszuschließen, dass Kleinkinder im Kontakt mit Autoreifen versuchen, Teile davon in den Mund zu nehmen.

In der Bewertung von Autoreifen lässt sich also feststellen, dass die zweckbestimmte Verwendung kein Bespielen vorsieht. So können Autoreifen Chemikalien und Gefahrstoffgrenzwerte aufweisen, die bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch gesundheitsschädlich sein können.

Es werden folgende Handlungsempfehlungen für Kindertageseinrichtungen ausgesprochen:

  • In Innenbereichen sollte auf Autoreifen aufgrund möglicher Ausgasungen gesundheitsgefährdender Stoffe verzichtet werden.
  • Bei Neuplanungen von Außenspielflächen sollte von einer Verwendung von Autoreifen abgesehen werden.
  • Bei vorhanden Autoreifen auf dem Außengelände müssen die Kontaktmöglichkeiten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung beurteilt werden. Falls ein intensiverer Hautkontakt oder orale Kontakte von Kindern nicht ausgeschlossen werden können, müssen diese Autoreifen zum Schutz der Kinder gegen Alternativprodukte ausgetauscht werden.
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